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   VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18   

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VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18 (https://dejure.org/2018,1967)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2018 - 11 B 4/18 (https://dejure.org/2018,1967)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 11 B 4/18 (https://dejure.org/2018,1967)
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  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (siehe zu alldem mwN: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 20.07.2018 - 3 B 22.17

    Flüssigkeiten, Aerosole und Gele; Handgepäck; LAG; Luftsicherheitskontrolle;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Es liege-wie sich aus dem asylrechtlichen Eilverfahren zum Aktenzeichen 3 B 22/17 ergebe- auch kein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis für die Antragstellerin vor.
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Auf die Fragen, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO überhaupt zu prüfen wäre (verneint im Beschluss der Kammer vom 14.11.2017 - 11 B 47/17) und ob bei Ermessensvorschriften eine vorläufige Anordnung nach § 123 VwGO überhaupt in Betracht kommt, kommt es damit hier nicht an.
  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Diese Einschätzung wurde im gerichtlichen Asylverfahren (Az. 3 A 37/17), das inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist, nicht in Zweifel gezogen.
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur (prognostischen) Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. VGH München, Beschl. v. 05.01.2017 - 10 CE 17.30 -, juris Rn. 7 m.âEUR¯w.âEUR¯N.).
  • VG Schleswig, 10.02.2017 - 1 B 11/17

    Ausländerrecht - Abschiebungsschutz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.02.2018 - 11 B 4/18
    Von einer Reiseunfähigkeit in o.âEUR¯g. Sinne kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychKG SH) - begegnet werden kann oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf (mwN: VG Schleswig- Beschluss vom 10.02.2017 - 1 B 11/17).
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